Schäuble hatte in einem “Spiegel”-Interview gesagt: “Man könnte…bestimmte Auflagen für jemand erlassen, den man nicht abschieben kann, etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy.” Es stelle sich auch die Frage, ob Gefährder vorbeugend interniert werden könnten. “Den so genannten Unterbindungsgewahrsam gibt es ja jetzt schon, zum Beispiel für Hooligans bei Fußballspielen, wenn auch in engen rechtlichen Grenzen”, sagte der Minister. Als Gefährder stufen die Sicherheitsbehörden potenzielle Attentäter etwa aus dem Islamisten-Milieu ein. Es handelt sich um Menschen, bei denen zwar Anhaltspunkte vorliegen, dass sie in die Planung von Anschlägen verwickelt sein könnten, bei denen die Hinweise aber nicht für die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens ausreichen.
Schäuble erneuerte seine Forderung, das deutsche Rechtssystem mit Blick auf die neuen Bedrohungen durch den Terrorismus auf den Prüfstand zu stellen. Rechtliche Fragen wie das “Targeted Killing”, also die gezielte Tötung Verdächtiger durch den Staat, seien völlig offen. Dies könne im Fall von Extremistenchef Osama bin Laden zum Tragen kommen.
Nachtrag: ZEIT online hat alle seine Pläne zusammengestellt.
[via]





Passt ins Bild, sozusagen.
Was ich lächerlich finde, dass für die Begründung die ‘Bedrohung durch den Terrorismus’ herangezogen wird. Osama ist, wie die meisten seiner Glaubensgenossen im afghanischen Hochland, garantiert Offliner.